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„Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorherzusagen, sondern auf die Zukunft vorbereitet zu sein“   Perikles

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Wie wird ein Immobilienverkauf ab 1.1.2016 besteuert?

Verkauf im Privatvermögen

Besteuerung von Immobilien
Erwerb vor 1.4.2002 Erwerb ab 1.4.2002
Ohne Umwidmung
Steuerbelastung:
4,2 % (bis 31.12.2015: 3,5 %) des Verkaufserlöses oder 30 % (bis 31.12.2015: 25 %) vom Gewinn (Option)
Mit Umwidmung
Steuerbelastung:
18 % (bis 31.12.2015: 15 %) des Verkaufserlöses oder 30 % (bis 31.12.2015: 25 %) vom Gewinn (Option)
Generell
Steuerbelastung:
30 % (bis 31.12.2015: 25 %) vom Gewinn

Hinweis: Seit Jahresbeginn ist ein Inflationsabschlag nicht mehr möglich.

Neuvermögen: Erwerb ab 1.4.2002

Der Gewinn aus dem Verkauf wird mit 30 % (bis 31.12.2015: 25 %) besteuert. Er wird berechnet aus dem Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten (dazu gehören ebenfalls die Nebenkosten).

Weiters sind auch zu berücksichtigen: AfA, Teilabsetzbeträge und Instandsetzungsbeträge.

Reduziert wird der Veräußerungsgewinn nur noch um die Kosten für die Mitteilung an das Finanzamt und für die Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer.

Altvermögen: Erwerb vor 1.4.2002

Bei Anschaffungen vor dem 1.4.2002 beträgt die Steuer pauschal 18 % (bis 31.12.2015: 15 %) vom Verkaufserlös (nicht Veräußerungsgewinn), wenn nach dem 31.12.1987 eine Umwidmung erfolgte, und 4,2 % (bis 1.1.2016: 3,5 %) vom Verkaufserlös für alle anderen Fälle.

Der Veräußerungsgewinn kann auf Antrag aber auch unter Zugrundelegung der tatsächlichen Anschaffungskosten ermittelt und mit 30 % (bis 1.1.2016 25 %) besteuert werden. In diesem Fall kann auch der Inflationsabschlag angesetzt werden. (Das ist bei einer geringen Wertsteigerung sinnvoll. Es ist zu empfehlen, dass vorab eine Vergleichsrechnung erstellt wird.).

Stand: 11. April 2016

Bild: Stephen VanHorn - Fotolia.com

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