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Buchhaltung

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Rechnen Sie mit uns!

Gerade für kleinere Unternehmen rechnet sich der Einsatz einer ausgebildeten Buchhalterin nicht. Andererseits sind fundierte Erfahrungen und aktuelles Detailwissen erforderlich, um die steuerlichen Möglichkeiten der Finanzbuchhaltung optimal nützen zu können.

Wir bieten Ihnen:

  • Einrichtung, Organisation und Dokumentation Ihrer Buchhaltung 
  • Durchführung der Buchführung mit Kontierung, Eingabe, Auswertung und Kontrolle 
  • Übernahme der von Ihnen kontierten oder erfassten Belege zur Auswertung und Kontrolle 
  • Führung und Kontierung mit Hilfe von BMD 
  • Einrichtung und Betreuung der BMD-Umgebung für selbstbuchende Mandanten 
  • Einführung und Schulung der Mitarbeiter in BMD für selbstbuchende Mandanten 
  • Prüfungen einzelner Konten, der gesamten Buchführung und der Bilanz 
  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen 
  • Offene-Posten-Buchhaltung (Debitoren, Kreditoren) 
  • Erledigung von Mahnverfahren und Kostenrechnung 
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen 
  • Einnahmen-/Ausgabenrechnungen und Aufstellungen im lfd. Jahr

So finden Sie uns

Sie überzeugt durch fachliche Kompetenz und eine Zusammenarbeit, auf die man sich jederzeit verlassen kann.

Welser Straße 64, 4623 Gunskirchen
Besuchen Sie uns

Unsere Lösung

Digitale Kanzlei: Nutzen Sie moderne Schnittstellen für eine schnelle Abwicklung. Laden Sie Belege einfach hoch und wir kümmern uns um den Rest.

Vor-Ort-Service: Wir schicken eine qualifizierte Fachkraft zu Ihnen, die Ihre Buchhaltung direkt vor Ort erledigt. So sparen Sie Zeit und Kosten.

Nützliche Links für Sie

UID-Nummern Check

Um sich als Unternehmer von der Gültigkeit der MwSt-Nummer eines EU-Geschäftspartners überzeugen zu können, wurde EU-weit das Bestätigungsverfahren eingeführt.

Hier können Sie die Gültigkeit einer MwSt-Nummer in einem bestimmten Land überprüfen.

Hinweis: Die Führung eines Kassabuchs als Excel-Datei wird aufgrund gesetzlicher Verfahrensvorschriften nicht anerkannt. Bei der Führung eines Kassabuchs mittels Datenträger muss nämlich sichergestellt sein, dass Eintragungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist.

Damit diese Excel-Vorlage steuerlich anerkannt wird, muss es als Vorlage ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Die Eintragungen dürfen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen.

UID-Nr-Check
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