Seitenbereiche

„Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorherzusagen, sondern auf die Zukunft vorbereitet zu sein“   Perikles

Inhalt

Freies Betretungsrecht im Wald

Freies Betretungsrecht im Wald

/aktuelles/landwirtschaftsnews/

Gerade in den Sommer- und Herbstmonaten genießen viele Menschen Spaziergänge in der freien Natur und vor allem in Waldgebieten. Hierbei gilt der Grundsatz des freien Betretungsrechtes, wonach jedem das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung frei gestattet ist. Dies gilt grundsätzlich sowohl für öffentliche als auch private Waldflächen. Dabei gilt es zu beachten, dass bestimmte Tätigkeiten einer Zustimmung der Waldeigentümerin bzw. des Waldeigentümers bedürfen bzw. dass diese/dieser (behördlich genehmigte) Betretungsverbote verhängen kann.

Zustimmungspflichtige Tätigkeiten

Nachfolgende Tätigkeiten bedürfen der Zustimmung des Waldeigentümers:

  • Tätigkeiten zu Erwerbszwecken (Pilze sammeln: Achtung Landesbeschränkungen beachten!)
  • Lagern und Zelten
  • Radfahren und Mountainbiken
  • Reiten
  • Entzünden von Feuer (zusätzlich Genehmigung der Forstbehörde erforderlich)
  • Anlegen und Benützen von Loipen

Ausnahmen vom freien Betretungsrecht

  • Waldflächen mit forstbetrieblichen Einrichtungen wie Forstgärten, Holzlager, Material- und Gerätelagerplätzen etc. einschließlich ihres jeweiligen Gefährdungsbereiches
  • Wieder- und Neubewaldungsflächen bis drei Meter Bewuchshöhe
  • Waldflächen, für die die Behörde ein Betretungsverbot verfügt hat
  • Vom Waldeigentümer vorübergehend oder dauernd gesperrte Flächen, wie z. B. Gefährdungsbereiche der Holzfällung und -bringung, Waldbruchflächen, Christbaumkulturen etc.

Hinweisschilder wie „Betreten verboten“ sind rechtlich nur gültig, wenn sie von Behörden genehmigt wurden oder sich auf konkrete Gefahren beziehen.

Stand: 26. August 2025

Bild: bilanol - stock.adobe.com

Sie haben Fragen an unser Team in Gunskirchen? Wir beraten Sie mit viel Erfahrung und Fachkompetenz zu allen steuerlichen Fragestellungen. Sie finden unsere Kanzlei zentral gelegen im Bezirk Wels Land. Gleich Termin vereinbaren!

Erscheinungsdatum:

Gerhard Füssel Steuerberatungsgesellschaft mbH Frau Sabrina Socher-Varal
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.